Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen.

Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Auch der AWO-Kreisverband Paderborn ist hiervon betroffen und hat eine Meldestelle eingerichtet.

Anonymität gegenüber Dritten ist gewährleistet – die Meldestelle ist zu besonderer  Vertraulichkeit verpflichtet. Das bedeutet jedoch nur die Wahrung der Anonymität gegenüber der AWO – nicht gegenüber dem Meldestelle.  Hier ist Ihre wahre Identität preis zu geben.

Welche Bereiche sind vom Hinweisgeber-Schutz-Gesetz besonders betroffen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine gesetzliche Vorgabe zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise insbesondere auf Rechtsverstösse oder Gefahren zu melden.

Dazu gehören insbesondere die nachstehenden Bereiche:

  • Auftragsvergaben
  • Korruption
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Datenschutz, Straf- und Bußgeldrecht
  • Finanz- und Steuerrecht

Meldekanäle der AWO Paderborn

Die eingerichtete Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Sie können über die folgenden Wege einen persönlichen Termin vereinbaren.

Alle Meldekanäle im Überblick:

  • E-Mail: m.gillender@awo-paderborn.de
  • Telefon: +49(0)5251 2906626
  • Telefax: +49(0)5251 2906629
  • Persönliches Gespräch nach Terminvergabe
  • Posterreichbarkeit: AWO Geschäftsstelle z.H. Frau Gillender, Leostraße 45, 33098 Paderborn