Schulsozialarbeit / Bildung und Teilhabe
Schulsozialarbeit
Ziele der Schulsozialarbeit
Gemeinsame Ziele von Schule und Jugendhilfe im Lern- und Lebensraum Schule sind
- Das soziale Klima in der Schule zu stärken.
- Ausgrenzung und Gewalt zu vermeiden.
- Benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders zu fördern.
- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
- Die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
- Den Übergang von der Schule in die Arbeits- und Berufswelt zu unterstützen.
- Erziehungsberechtige und Lehrer/-innen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder-und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen.
Typische Verfahren und Methoden der Schulsozialarbeit
Zur Erreichung der genannten Ziele arbeitet die Schulsozialarbeit mit einer Vielzahl unterschiedlicher Methoden, beispielhaft seien genannt:
- Einzel- und Gruppengespräche.
- Zielgruppenspezifische und themenspezifische Gruppenarbeit.
- Systematische Erfassung von Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten in den Klassen mit anschließender Einzel- oder Gruppenberatung.
- Elterngespräche, eventuell mit Lehrer/-in, Beratungslehrer/-in und/oder Schulleitung.
- Hausbesuche in den Familien der Schüler/-innen.
- Beratung von Lehrer/-innen bei festgestellten Auffälligkeiten der Schüler/-innen.
- Fallbesprechungen und Arbeitsplanung im Team der (Beratungs)-Lehrer/-innen.
- Zusammenarbeit und systematischer Informationsaustausch mit den maßgeblichen Ämtern und anderen Beratungseinrichtungen.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket will allen Kindern Klassenfahrten, Tagesausflüge, Mittagsessen in der KiTa, Hort und Schulen sowie Teilhabe bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen ermöglichen.
Bereits ab dem Tag der Geburt können diese und auch andere Angebote in Anspruch genommen werden.
Zu den Angeboten für die ganz Kleinen gehören, z.B. Babyschwimmen, Krabbelgruppen oder die Teilnahme an einem PEKIP-Kurs.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Asylbewerberleistungen, etc. beziehen.
Ansprechpartnerin:
Irina Peters
Am Pastorsbusch 6-8, 33129 Delbrück
Tel.: 05250-9951836
Fax: 05250-970559
Sprechzeiten:
Do. 10 -12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung