Beratung für Migranten
Die Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wendet sich an Familien und alleinstehende Personen ab 27 Jahre mit Migrationshintergrund sowie an Kinder bis einschließlich 11 Jahre.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Integration in Beruf, Arbeit und Gesellschaft.
Wir bieten Beratung und Information zu folgenden Themen:
- Sprache
- Schule/Ausbildung
- Aufenthalt
- Soziale Sicherung (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, etc.)
- Familie/Nachbarschaft
- Beruf/Arbeit
- persönliche Anliegen
Ansprechpartnerin Migrationsberatung Stadt: Roschi Fathi-Weiß
Westernmauer 12-16
33098 Paderborn
Telefon: 0 52 51 2 68 32
Fax: 0 52 51 5 43 97 39
E-Mail: r.fathi-weiss@awo-paderborn.de
Sprechzeiten:
Mo 10:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Beratungen sind kostenlos.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Flyer:
AWO Migrationsberatungsstelle Flyer
Migrationsberatung (MBE)
Die Migrationsberatung (MBE) der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wendet sich vorrangig an erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ab 27 Jahre, die ihr Leben in Deutschland aktiv gestalten möchten.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Integration in Beruf, Arbeit und Gesellschaft.
Wir bieten Beratung und Information zu folgenden Themen:
- Sprache
- Schule/Ausbildung
- Aufenthalt
- Soziale Sicherung (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, etc.)
- Familie/Nachbarschaft
- Beruf/Arbeit
- persönliche Anliegen
Ansprechpartnerin: Theresa Hammerschmidt
Albinstr. 2
33098 Paderborn
Telefon: 0 52 51 2 16 31
Fax: 0 52 51 290 66 29
E-Mail: t.hammerschmidt@awo-paderborn.de
Sprechzeiten:
Mittwochs 14.30 – 17 Uhr AWO Delbrück, Am Pastorsbusch 6-8, 33129 Delbrück
Bad Wünnenberg auf Anfrage
Integrationsfachkraft: Elena Mousa
Elena Mousa
Donnerstags 10 – 12 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 0 52 51 878 46 39
Email: elena.mousa@awo-owl.de
Sprechzeiten
Paderborn:
Do 15:00 – 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
Die Migrationsberatung wird gefördert durch das Bundesministerium des Inneren.
Die Beratungen sind kostenlos.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.