Betreuungsverein
Aufgaben der Rechtlichen Betreuung
Rechtliche Betreuer vertreten den betreuten Menschen gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Bei verschiedenen Rechtshandlungen haben sie die betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen und sind gegenüber dem Betreuungsgericht rechenschafts- und berichtspflichtig. Die Führung einer Betreuung ist grundsätzlich ein unentgeltliches Ehrenamt, sofern eine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht. Daneben führen hauptamtliche Fachkräfte rechtliche Betreuungen als Vereinsbetreuer.
Zum Vertreter eines psychisch Kranken oder geistig, seelisch oder körperlich Behinderten ist in der Regel ein rechtlicher Betreuer zu bestellen. Dies kann, muss aber nicht eine mit dem Betroffenen verwandte Person sein. Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn Menschen infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind z. B. Behinderungen, Suchtkrankheiten, Alters-Demenz oder psycho-soziale Störungen. Das Betreuungsgericht legt Aufgabenkreise fest, für die eine Betreuung notwendig ist.
Aufgabenkreise sind z. B.:
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Behörden – und Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Anhalten und Öffnen der Post
Der ehrenamtliche rechtliche Betreuer ist dem Betreuungsverein angegliedert, der ihn in Fragen seines Amtes begleitet, berät und unterstützt.
Anforderungen an einen Ehrenamtlichen Betreuer
- Einfühlsamkeit, Toleranz und Verständnis für die psychosozialen Probleme des Betreuten
- innere Gelassenheit und Geduld
- eine realistische Lebenseinstellung
- Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit
- Bereitschaft sich mit rechtlichen und medizinischen Fragen auseinanderzusetzen
- Volljährigkeit
- deutsche Sprachkenntnisse
Besondere Hinweise
- Bei Pflichtverletzungen ist eine Haftung auch des ehrenamtlichen Betreuers gegeben. Die der AWO angegliederten Ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer sind über den Kreisverband haftpflichtversichert.
- Der ehrenamtliche Betreuer kann eine Aufwandspauschale beanspruchen. Der Betreuungsverein unterstützt bei der Antragstellung.
Sprech- und Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag keine Sprech- und Öffnungszeiten
Sprechstunde Beratung Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patientenverfügung, Begleitung Ehrenamtliche Betreuung:
Dienstag u. Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr
Außensprechstunden zur Beratung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, und Patientenverfügung:
Bad Lippspringe:
jeden ersten Montag im Monat, von 13:30 – 16:30 Uhr, Büro des AWO „Pflegeservice zuhause“ Detmolder Str. 160, 33175 Bad Lippspringe
Delbrück:
jeden ersten Mittwoch im Monat, 13:30 – 16:30 Uhr, AWO Außenstelle Delbrück, Pastorsbusch 6-8, 33129 Delbrück
Büren:
jeden ersten Donnerstag im Monat, 13:30 – 16:30 Uhr, im Pfarrheim Büren, Detmarstr. 22, 33142 Büren
Lichtenau:
jeden zweiten Dienstag im Monat, 13:30 – 16:30 Uhr, AWO Pflegeservice, Lange Str. 26, 33165 Lichtenau
Aus organisatorischen Gründen ist für die Außensprechstunde (Einzelgespräche) eine Anmeldung unter Tel. 05251-699960 erforderlich.
Haben Sie Fragen? – Wir sind für Sie da!
Betreuungsverein
Einrichtungsleitung: Barbara Heusipp
Rathenaustr. 16
33102 Paderborn
Telefon: 05251-69996-0
Fax: 05251-69996-29
Email: btv@awo-paderborn.de