AWO Pflegeservice zuhause informiert: Entlastung bei häuslicher Krankenpflege
Im Hinblick auf die anstehenden Herbstferien, weist der AWO Pflegeservice zuhause darauf hin, dass pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine von der Pflegekasse bezahlte Ersatz- oder Verhinderungspflege haben. „Viele pflegebedürftige Menschen werden über das gesamte Jahr hinweg von ihren Angehörigen privat betreut“, erklärt Pflegedienstleiterin Jana Mirk. Diese schwierige Aufgabe fordere die Kräfte der Pflegenden oft bis aufs Äußerste. „Doch wenn die Pflegenden dann selbst einmal Urlaub machen wollen oder krank werden, wissen sie oft nicht, wer die Versorgung übernehmen kann.“ Dabei bestehe ein Anspruch auf Verhinderungspflege, sobald die Pflegeperson den Angehörigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann durch eine private Ersatzperson oder durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Eine weitere Alternative wäre die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Ist die pflegende Person mehr als acht Stunden täglich abwesend, werden die Kosten der Ersatzpflege von der Pflegeversicherung für bis zu vier Wochen pro Jahr und einer Höhe von maximal 1.612 Euro übernommen. Für die Wahrnehmung einzelner persönlicher Termine kann die Ersatzpflege auch stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Kostenlose Beratung zu Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung und Leistungen bietet der AWO-Pflegeservice zuhause. Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 05251/282822 oder über info@awo-Paderborn.de