Franziska Wagenseil und Barbara Heusipp vom AWO-Betreuungsverein beantworten in kostenlosen telefonischen Beratungen alle Fragen zur Vorsorge und informieren über die Möglichkeiten für ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
AWO-Betreuungsverein berät telefonisch zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Besonders während der Corona-Pandemie kann es auch jüngeren Menschen plötzlich passieren, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. „Wer an Corona erkrankt, muss bei einem schweren Verlauf möglicherweise beatmet oder in ein künstliches Koma versetzt werden“, sagt Barbara Heusipp, Leiterin des AWO-Betreuungsvereins. Ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird es für die Angehörigen dann schwer, die Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln. „Doch nicht nur in Krisenzeiten ist es sinnvoll, über die entsprechende Vorsorge nachzudenken.“
Deshalb bietet der AWO-Betreuungsverein kostenlose Beratungen rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung an. Wegen der Pandemie finden diese persönlichen Gespräche derzeit telefonisch oder per Videokonferenz statt. Aus organisatorischen Gründen ist für die Einzelgespräche unter 05251/699960 eine Anmeldung erforderlich. Interessenten erhalten dann vorab eine Mustervorlage der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Gesprächsgrundlage.